Das Bundesministerium für Wirtschaft und Klimaschutz hat am 23. Juni 2022 die Alarmstufe des Notfallplans Gas ausgerufen. Diese zweite Stufe folgt auf die Frühwarnstufe, die seit dem 30. März 2022 galt.
Diese Alarmstufe bedeutet, dass eine Versorgungsstörung oder eine außergewöhnlich hohe Nachfrage besteht, die aber mit marktbasierten Maßnahmen sowie über Maßnahmen im Rahmen der Systemverantwortung der Netzbetreiber bewältigt werden kann.
Die Alarmstufe ist eine vorsorgliche Maßnahme, die dazu dient, dass alle Unternehmen und Institutionen sich auf den Fall einer Lieferunterbrechung und dadurch verursachte mögliche Engpässe in der Gasversorgung vorbereiten können. Es bedeutet nicht, dass ein akuter Gasmangel besteht. Aktuell ist die Versorgung mit Gas bis auf weiteres gesichert. Ziel ist es den Gasverbrauch zu reduzieren, um die Gasspeicher für den kommenden Winter weiter zu befüllen.
Maßnahmen zur Energieeinsparung
Wie Bundeswirtschaftsminister Habeck appellieren wir an alle Verbraucherinnen und Verbraucher, den Energieverbrauch möglichst weiter zu reduzieren. Untenstehende Informationen können Ihnen dabei behilflich sein.