Das Gebäudeenergiegesetz (GEG), auch Heizungsgesetz genannt, zielt darauf ab, die Wärmeversorgung in Deutschland bis 2045 klimaneutral zu gestalten. Das bedeutet, dass fossil betriebene Öl- oder Gasheizungen schrittweise durch erneuerbare Energiequellen wie Bioenergie, Geothermie, Solarthermie oder Umweltwärme ausgetauscht werden.
Das GEG tritt schrittweise ab dem 1. Januar 2024 in Kraft, betrifft aber zunächst nur Neubauten. Wir beantworten Ihnen dazu häufig gestellte Fragen.
Das Gebäudeenergiegesetz ist eine Maßnahme der Regierung, um die Wärmewende einzuleiten. Ca. 40 Prozent aller CO2-Emissionen in Deutschland entstehen im Wärmemarkt. Knapp jeder Zweite heizt aktuell mit Erdgas, ein Viertel aller Haushalte mit Heizöl. Um den Ausstoß von Treibhausgasen zugunsten des Klimaschutzes zu minimieren, ist eine Umstellung auf Erneuerbare Energien im Gebäudesektor unverzichtbar.
Das ist davon abhängig, ob Sie bereits eine Heizung besitzen oder eine neue einbauen wollen.
- Funktionierende Öl- oder Gasheizungen, die jünger als 30 Jahre sind, können weiter genutzt und bei Bedarf repariert werden.
- Beim Austausch oder Neubau müssen Heizungen zukünftig aber mit mindestens 65 Prozent Erneuerbaren Energien betrieben werden. Diese Anforderungen erfüllen z. B. elektrische Wärmepumpen, Holz- bzw. Pelletheizungen oder Gasheizungen, die mit Biomethan betrieben werden oder auf Wasserstoff umgerüstet werden können.
Das neue Heizungsgesetz betrifft unmittelbar nur Neubaugebiete und Öl- oder Gasheizungen, die älter als 30 Jahre sind. Für defekte Heizungen, die nicht repariert werden können, gilt eine Übergangsfrist von fünf Jahren. Danach gibt die kommunale Wärmeplanung Regelungen für den jeweiligen Ort vor und beschließt, ob Fernwärmenetze oder Gasnetze für Biogas oder Wasserstoff gebaut werden.
In Rostock hat die Bürgerschaft am 22.06.2022 den Wärmeplan Rostock 2035 beschlossen. Dieser ist auf der Webseite der Stadt einsehbar.
Bitte beachten Sie, dass es zu eventuellen Anpassungen auf Grundlage des neuen Heizungsgesetzes kommen kann.
Ob und wann Sie Ihre alte Heizung erneuern müssen, hängt von verschiedenen Faktoren ab. Zum einen ist relevant, wann Sie diese installiert haben. Zum anderen ist Ihr Wohnort entscheidend. Bis zum 01.01.2024 können Sie Ihre Öl- und Gasheizung ohne Auflagen installieren, nutzen und bei Bedarf reparieren.
In Rostock, einer Stadt mit mehr als 100.000 Einwohnerinnen und Einwohnern, wird der schrittweise Einbau von Heizungen mit 65 Prozent Erneuerbaren Energien spätestens nach dem 30. Juni 2026 verbindlich. In kleineren Städten gilt diese Regelung ab dem 30. Juni 2028. Ab 2045 müssen Heizungen zu 100 Prozent klimaneutral betrieben werden.
Des Weiteren ist das Baujahr des Hauses entscheidend. Bei Gebäuden, die vor 1995 gebaut wurden, können elektrische Wärmepumpen oft nicht ohne Baumaßnahmen installiert werden.
Die gängigsten Heizungsarten sind: Wärmepumpe, Fernwärme, Holz- oder Pelletheizung, Hybridheizung, Solarthermie oder Stromheizung. Alternativ können Sie eine auf Wasserstoff umrüstbare Gasheizung betreiben, wenn in Ihrem Wohngebiet ein Wasserstoffnetz geplant ist, oder eine Gas- oder Ölheizung mit mindestens 65 Prozent klimaneutralen Energieträgern, wie bspw. Biomethan, nutzen. Die Umstellung wird durch verschiedene Förderprogramme bezuschusst.
Der Bund fördert alle Maßnahmen zum Einbau eines Heizsystems mit Erneuerbaren Energien entweder mit einem Zuschuss oder mit einem zinsgünstigen Kredit.
Im Überblick:
- 30 Prozent Grundförderung für den Umstieg auf eine klimafreundliche Heizung ab 2024.
- 20 Prozent Geschwindigkeitsbonus zusätzlich für den Austausch Ihrer alten fossilen Heizung bis Ende 2028.
- 30 Prozent einkommenssteuerabhängigen Bonus für Haushalte mit einem zu versteuernden Einkommen von bis zu 40.000 Euro pro Jahr.
- 70 Prozent Gesamtförderung: Sie können maximal 70 Prozent Ihrer Kosten tilgen, indem Sie die Boni miteinander kombinieren.
Welche Förderung sich für Sie eignet, hängt von verschiedenen Faktoren ab, bspw. ob Sie eine Immobilie besitzen oder bauen wollen. Informieren Sie sich bei der Deutschen Energie-Agentur zu Ihrem individuellen Fall
Allgemeine Informationen finden Sie auch auf der Seite des Bundesministeriums für Wirtschaft und Klimaschutz.
Wenn Sie zur Miete wohnen, müssen Sie selbst nichts tun. Ihre Vermieterin oder Ihr Vermieter trägt die Verantwortung dafür, dass Ihre Heizung den Vorgaben des Gebäudeenergiegesetzes entspricht und der kommunale Wärmeplan eingehalten wird. Wird ein Austausch der Heizung notwendig, dürfen Vermietende zum Schutz von Mieterinnen und Mietern aktuell nur bis zu zehn Prozent der Kosten für den Heizungsaustausch umlegen. Die monatliche Kaltmiete darf pro Quadratmeter und Monat um maximal 50 Cent angehoben werden. Hat der Vermietende eine Förderung vom Bund erhalten, muss die Fördersumme von der gesamten Modernisierungssumme abgezogen werden, bevor die Kosten umgelegt werden können.