Der Energieausweis oder auch Energiepass ist ein mehrseitiges Dokument, welches die Energieeffizienz eines Wohngebäudes bzw. einer Wohnung als Qualitätsmerkmal ausweist. Ziel des Energiepasses ist es, Markttransparenz im Gebäudebereich zu erzielen und Gebäude energetisch miteinander vergleichbar zu machen. Mieter und Käufer einer Immobilie erhalten mit dem Energieausweis einen klaren Überblick über die laufenden Energiekosten. Für Eigentümer ist das Wissen um die Energieeffizienz eines Gebäudes Voraussetzung für Maßnahmen zur energetischen Verbesserung.
Je weiter sich die Bewertung dem grünen Bereich nähert, desto besser ist die Energiebilanz. Der Energieausweis ist vom Gesetzgeber zwingend vorgegeben und muss zukünftigen Käufern, Mietern oder Pächtern des Hauses auf Nachfrage, z.B. bei einem Besichtigungstermin, vorgelegt werden.
Bedarfsausweis oder Verbrauchsausweis
Es gibt zwei Arten von Energieausweisen, zwischen denen Sie wählen können: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis bewertet den energetischen Ist-Zustand von Häusern und orientiert sich dabei an bautechnischen Gegebenheiten. Dagegen richtet sich der Verbrauchsausweis nur nach den Verbrauchsdaten eines Gebäudes. Beide Energiepässe sind 10 Jahre gültig und können neu ausgestellt werden, wenn sich die Energieeffizienz des Gebäudes durch Sanierungsarbeiten und Renovierungsmaßnahmen verändert hat.Der Verbrauchsausweis berücksichtigt dagegen lediglich die Verbrauchsdaten eines Gebäudes.
Hier finden Sie weitere Infos zum Energieausweis für Häuser und Immobilien.
Ermitteln Sie zunächst, ob Sie einen Energieausweis für ein Wohngebäude oder einen Energieausweis für ein Nichtwohngebäude bzw. Gewerbeobjekt brauchen. Zu den Wohngebäuden zählen alle Gebäude, die ausschließlich bewohnt werden oder deren Gewerbeanteil bei unter 10 % der Gesamtfläche liegt. Hier können Sie einen Energieausweis für Nichtwohngebäude beantragen .
Sie wollen den Energieausweis für ein Wohngebäude bestellen? Dann können Sie anhand unserer Grafik ganz einfach ablesen, ob Sie einen Bedarfsausweis oder einen Verbrauchsausweis benötigen. Übrigens: Der Bedarfsausweis ist immer ausstellbar – unabhängig davon, ob es sich um einen Neubau oder eine Bestandsimmobilie handelt.
Dieser informiert beispielsweise über die Energieeffizienz eines Bürogebäudes. Den Energieausweis begleiten grundsätzlich Modernisierungsempfehlungen zur kostengünstigen, energetischen Verbesserung des Gebäudes. Im Unterschied zu Wohngebäuden wird bei Nichtwohngebäuden neben dem Energiebedarf für Heizung und Warmwasseraufbereitung auch der Energieverbrauch für Kühlung, Lüftung und Beleuchtung betrachtet.
Für Verkäufer, Vermieter und Verpächter besteht seit 01.07.2009 die Pflicht, einen Energieausweis für Gewerbeimmobilien erstellen zu lassen. Hier können Sie den Energieausweis für Nichtwohngebäude bestellen .