Wer ist zum Energie-Audit verpflichtet?
Ein Energie-Audit muss laut Energiedienstleistungsgesetz von allen Unternehmen durchgeführt werden, die nicht unter die KMU-Empfehlung der EU fallen und somit kein kleines oder mittleres Unternehmen sind. Alle vier Jahre muss ein Audit von qualifizierten und akkreditierten Energieauditoren durchgeführt werden.Freigestellt sind Unternehmen, die eine der folgenden Anforderungen erfolgreich umgesetzt haben:
- ein Energiemangementsystem nach DIN EN ISO 50001 oder
- ein validiertes Umweltmanagementsystem (Verordnung EG Nr. 1221/2009)
- Sparen und die Umwelt schonen: In Vorort-Begehungen machen wir Verbrauchsschwerpunkte sichtbar und decken Einsparpotentiale auf. Davon profitiert nicht nur Ihr Unternehmen, sondern auch die Umwelt.
- Analysieren und verbessern: Ihre Prozesse und eingesetzten Technologien werden genau beleuchtet, um Verbesserungsvorschläge abzuleiten und die Auswirkungen auf die Effizienz und Einsparungen zu verdeutlichen.
- Rechtskonform und fristgerecht: Selbstverständlich halten wir uns an vorgegebene Normen und Fristen, sodass Sie Ihre Energie-Audit-Pflicht rechtzeitig und sicher erfüllen.
- Wenig Aufwand für Sie: Unser Ziel ist es, Sie weitesgehend zu entlasten. Sie erhalten einen Abschlussbericht gemäß DIN EN 16247-1 mit umfangreichen Dokumentationen und Auswertungen.
- Optional: Wir begleiten Sie über den Energie-Audit hinaus und fungieren als ständige Energie-Manager in Ihrem Haus. Zusätzlich können wir Messkonzepte erstellen, umsetzen und betreiben.