Für Entscheider.
Für das Beste.
Für uns.
Wärme aus Rostock.
Für Ihr Unternehmen.
Ihre Kunden haben an Ihr Unternehmen die höchsten Ansprüche – und Sie an Ihre Wärme-Versorgung. Regional erzeugt kommt Wärme der Rostocker Stadtwerke über modernste Anlagen und Netze umweltschonend in Ihre Geschäftsräume. Außerdem sparen Sie mit dem Rund-um-Service die Zeit, die Sie in Ihr Geschäft investieren können.
Erfahren Sie mehr über die Vorteile von Wärme oder informieren Sie sich über unsere Tarife. Extra für Wärme-Kunden: Betriebskostenabrechnung.
Wärme verbindet den Wirtschaftsstandort Rostock und die Küsten-Region
Wärme verbindet, denn bereits zwei Drittel aller Rostocker Haushalte beliefern wir mit Wärme aus unserem Heizkraftwerk. Mehr und mehr Geschäftskunden und Unternehmer entscheiden sich für Wärme am Wirtschaftsstandort Rostock.
In Marienehe produzieren wir Energie über Kraft-Wärme-Kopplung. Das bedeutet die gleichzeitige Produktion von Wärme und Strom. Das ist effizient, schont die Umwelt durch weniger Emissionen und erhöht die Qualität unserer Produkte. Darüber hinaus betreiben wir zusätzlich Erzeugungs-Anlagen und Netze in Bad Doberan, Kühlungsborn und Graal-Müritz.
Übrigens: Als Unternehmer lohnt sich der Umstieg auf Wärme besonders bei:
- Neu- oder Umbau einer Immobilie
- Erneuerung des alten Heizkessels
- Energetischer Gebäudesanierung
- Verbesserung der Energiebilanz
- Sanierung des Schornsteins
Der Preis für die Versorgung mit Fernwärme setzt sich aus einem Arbeitspreis, einem Grundpreis 1 für die Fernwärmeversorgung, ggf. einen Grundpreis 2 für Wärmedienstleistungen, einem Messpreis und zusätzlichen Umlagepreisen zusammen.
Der Arbeitspreis (Cent/kWh bzw. Euro/MWh) ist der Preis für die gelieferte Wärmemenge. Er wird auf Grundlage des tatsächlichen Verbrauchs in Kilowattstunden (kWh) ermittelt und enthält alle variablen Kosten der Wärmeerzeugung.
Der Grundpreis 1 (Euro/kW und Jahr) ist unabhängig vom Wärmebezug und deckt unsere fixen Kosten – zum Beispiel die Aufwände für die Erzeugungstechnik, das Wärmenetz, Wartung und Betrieb sowie Personal.
Der Grundpreis 2 (Euro/kW und Jahr) enthält die Kosten für den Betrieb unserer Fernwärmestation und umfasst die Wartung, Instandhaltung, Reparatur und Finanzierung.
Als Messpreis (Euro/Jahr) wird der Aufwand für den Betrieb, die Ablesung und die Abrechnung des Wärmemengenzählers ausgewiesen.
Als Umlagepreise (Cent/kWh bzw. Euro/MWh) werden zusätzliche – ggf. nur temporär anzuwendende - staatlich veranlasste Kostenbestandteile abgerechnet, die im Zusammenhang mit der Wärmeerzeugung stehen. Darunter fällt z. B. die ab 01.10.2022 eingeführte Gasspeicherumlage.
Grundlage für die Lieferung von Fernwärme ist die staatliche Verordnung über Allgemeine Bedingungen für die Versorgung mit Fernwärme (AVBFernwärmeV). Sie sieht Preisänderungsklauseln als festen Bestandteil des Fernwärmeliefervertrags vor. Die Neuberechnung der Fernwärmepreise erfolgt in regelmäßigem Turnus nach diesen auch Preisgleitklausel genannten Vertragsbestimmungen.
Die Klauseln – und die in ihnen enthaltenen Preisberechnungsformeln – müssen der AVBFernwärmeV zufolge so gestaltet sein, dass sie sowohl die Kostenentwicklung bei Erzeugung und Bereitstellung der Fernwärme durch das Unternehmen als auch die jeweiligen Verhältnisse auf dem Wärmemarkt angemessen berücksichtigen.
Daher werden die Werte, die zur Neuberechnung in die Preisänderungsformel eingesetzt werden, nicht von den Anbietern von Fernwärme selbst festgelegt, sondern von neutralen Stellen herangezogen, so zum Beispiel über Indizes des Statistischen Bundesamts (Destatis).
Jeder Anbieter erstellt eine eigene Preisberechnungsformel und legt dabei fest, welche Faktoren beziehungsweise Indexwerte in die Preisgestaltung einfließen. Preisunterschiede zwischen verschiedenen Anbietern ergeben sich vor allem durch lokale Gegebenheiten, der Art der Erzeugungsanlage und den Kosten für den Energieträger.
Folgende Faktoren werden in der Regel über die Preisänderungsformel abgebildet:
- Änderungen bei den Investitionskosten: Hierzu wird der Investitionsgüterindex des Statistischen Bundesamts herangezogen.
- Änderungen bei den Lohnkosten: Diese ergeben sich aus dem Lohnindex des Statistischen Bundesamts.
- Änderungen der Brennstoffpreise: Hierzu werden je nach eingesetztem Energiemix beispielsweise der Erdgas-, Steinkohle-, Öl- oder Stromindex des Statistischen Bundesamts herangezogen. Zudem kann die Entwicklung der Großhandelspreise an den Energiebörsen in die Preisberechnung einfließen.
- Entwicklung des Wärmemarkts: Hierzu fließt der Wärmepreisindex des Statistischen Bundesamts in die Berechnung ein.
- Entwicklung der CO2-Abgaben.
Die genaue Formel, die Ihrer Preisberechnung zugrunde liegt, finden Sie in Ihrem Wärmevertrag.
Über die vertraglichen Preisänderungsklauseln werden die Fernwärmepreise auch während eines laufenden Vertrages angepasst. Anders als etwa bei Strom-, Gas- oder Handyverträgen sieht die staatliche Fernwärmeverordnung kein Sonderkündigungsrecht für Verbraucherinnen und Verbraucher vor, wenn die Fernwärmepreise erhöht werden. Das liegt vor allem an den technischen Rahmenbedingungen der Fernwärmelieferung, denn Fernwärmeverträge haben in der Regel lange Laufzeiten und können nur mit dem Versorgungsunternehmen geschlossen werden, das das örtliche Fernwärmenetz betreibt.
Wärmeliefernde Unternehmen brauchen daher eine Möglichkeit, aktuelle Marktentwicklungen in die Preisgestaltung einfließen zu lassen, ohne dass dadurch bestehende Verträge ständig neu geregelt werden müssen. Die vertraglich festgelegten Formeln sorgen dafür, dass die Verbraucherinnen und Verbraucher jederzeit transparent nachvollziehen können, wie die Preisänderung zustande kommt. Außerdem stellen sie sicher, dass auch günstige Marktentwicklungen, zum Beispiel sinkende Rohstoffpreise, stets an die Kundinnen und Kunden weitergegeben werden.
Fernwärmepreise reagieren nicht unmittelbar auf kurzfristige Schwankungen der Energiepreise an den Börsen. Marktentwicklungen kommen in der Regel zeitverzögert bei den Kundinnen und Kunden an – das gilt sowohl für steigende als auch sinkende Preise.
Für unsere jährlichen Preisanpassungen wenden wir z. B. die 12-6-12 Logik an. Das bedeutet, dass mit den Indizes über einen Zeitraum von 12 Monaten und mit einem Zeitversatz von 6 Monaten der Preis für die nächsten 12 Monate gebildet wird. Die hohen Preise von Juli bis Dezember 2022 – bedingt durch die Energiekrise - kamen daher erst mit der Preisanpassung zum 01.01.2024 zum Tragen.
Im Kontext der Wärmewende und der Erreichung von Klimazielen in Deutschland gewinnt Fernwärme an Bedeutung. Damit einher geht allerdings auch eine verstärkte mediale und öffentliche Aufmerksamkeit – leider nicht immer positiv.
Im Fokus stehen die Preise und deren Transparenz, die Preisbildung und weitere Aspekte. Kritisiert werden oftmals Einzelfälle, die von Medien und Politik zunehmend als repräsentativ für die gesamte Branche gewertet werden.
Ziel der Plattform ist es, Preistransparenz für Verbraucher für die Dienstleistung Fernwärme herzustellen, um die die Akzeptanz von leitungsgebundener Wärme zu stärken und ein wichtiges Signal an Politik und Öffentlichkeit zu senden.
Auf der Plattform werden unternehmensindividuelle Daten zu Verbraucherpreisen und Wärmenetzen in Form einer Preisübersicht gezeigt. Hier finden Sie die Übersicht über die Fernwärme-Tarife in Deutschland.
Preistransparenzplattform Fernwärme
Fernwärme ist ein entscheidender Baustein, um die Dekarbonisierung des Wärmesektors voranzutreiben und Deutschlands Klimaziele zu erreichen. Hierzu ist die Akzeptanz der Heizform bei den Verbraucherinnen und Verbrauchern unverzichtbar. Es liegt also auch in unserem Interesse, die Fernwärmepreise fair zu gestalten und transparent zu kommunizieren.