Ob global oder vor der eigenen Haustür: Vor allem zwei Herausforderungen haben den Handlungsdrang für uns alle erhöht, die Energieversorgung von morgen neu zu denken. Tagtäglich häufen sich die Nachrichten über das sich wandelnde Klima und seine Folgen oder die rasanten Veränderungen am Energiemarkt, die Versorger und Verbraucher gleichermaßen treffen.
Politische und wirtschaftliche Rahmenbedingungen sind notwendig, um gemeinsam möglichst viel CO2 einzusparen, das Klima zu schonen und unabhängiger von fossilen Energieträgern zu werden. Antworten und Lösungen werden auf allen politischen und wirtschaftlichen Ebenen gesucht, auch mit dem Wärmeplan 2035 unserer Hanse- und Universitätsstadt Rostock.
Gemeinsam für alle
Mit dem Wärmeplan hat die Stadt erstmals eine ganzheitliche Strategie für eine bezahlbare, sichere und klimaneutrale Wärmeversorgung ermittelt. Am 22. Juni 2022 hat die Bürgerschaft den Wärmeplan verabschiedet. Die kommunalen Unternehmen der Daseinsvorsorge sind nun angehalten, gemeinsam diesen Plan umzusetzen.
Neu: Mit dem Gesetz zur Kommunalen Wärmeplanung (WPG) wurde eine weitere rechtliche Basis für die Wärmewende geschaffen, die ab dem 1. Januar 2024 in Kraft tritt.
Konkret ist vorgesehen, dass alle Kommunen in Deutschland Wärmepläne für klimafreundliches Heizen vorlegen müssen. So soll in den Plänen bspw. angegeben werden, in welchen Straßen eine Fernwärme-Versorgung geplant ist.
Der durch die Rostocker Bürgerschaft im Juni 2022 verabschiedete Wärmeplan HRO 2035 erfüllt bereits in großen Teilen die Anforderungen des WPG. Die dort beschriebenen Maßnahmen zu Transformation und Ausbau der Fernwärme erhalten durch das verabschiedete Bundesgesetz noch mehr Gewicht.
Ein weiteres Gesetz, das eng verzahnt mit dem WPG in Kraft tritt, ist das Gebäudeenergiegesetz (GEG), das am 8. September 2023 vom Bundestag verabschiedet wurde. Es fördert den Umstieg von fossilen Brennstoffen auf erneuerbare Energien beim Heizen und sorgt somit für mehr Klimaschutz. Alles Wichtige zum GEG erfahren Sie in unseren FAQ.