Neue An- und Abmeldefristen bei Umzügen.

Die Bundesnetzagentur hat (BNetzA) beschlossen, dass der Wechsel eines Energieversorgers zukünftig schneller und einfacher erfolgen soll. Ab dem 6. Juni 2025 muss ein Strom-Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden abgeschlossen sein.

Die wichtigsten Punkte im Überblick!

• Ab- und Anmeldung 14 Tage im Voraus melden

• keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr möglich

• Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, daher rechtzeitig Vertrag abschließen

• Zählerstand nach Endabnahme melden (Übergabeprotokolle als Nachweis z. B. für Zählerstände nutzen)

• Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich (unter Berücksichtigung der Vertragsbindung)

Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.

Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten,

Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern.

 

Das sollten Sie für Ihren Umzug wissen!

Ab Juni 2025 sind rückwirkenden Umzugsmeldungen technisch nicht mehr möglich.

An- und Abmeldungen erfolgen somit nur noch in Zukunft.

 

Rechtzeitige Meldung erforderlich!

Melden Sie Einzüge, Auszüge und Umzüge sowie den Mietvertragsbeginn oder das

Mietvertragsende mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns, sobald Sie

einen Mietvertrag unterschrieben oder eine Kündigung vorgenommen haben.



Fragen und Antworten zum Lieferantenwechsel in 24 Stunden

Ein Lieferantenwechsel beschreibt den Prozess, bei dem eine Verbrauchsstelle den bisherigen Energieversorger wechselt. Dies kann aus verschiedenen Gründen geschehen, wie zum Beispiel günstigere Preise, höhere Qualität der Dienstleistungen sowie verbesserte Lieferkonditionen. Im März 2024 hat die Bundesnetzagentur (BNetzA) die Umsetzung des im § 20a Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) festgelegten Strom Lieferantenwechsels binnen 24 Stunden beschlossen. Er zielt darauf ab, den Wettbewerb im Endkundengeschäft zu steigern. Ab dem 6. Juni 2025 muss demnach an jedem Werktag ein Strom Lieferantenwechsel innerhalb von 24 Stunden gewährleistet werden.
Nach aktuellem Stand soll der Gas Lieferantenwechsel von den Veränderungen im Strombereich unberührt bleiben. Folglich ist ein 24h Lieferantenwechsel in Bezug auf Gas zunächst nicht vorgesehen.
Ja, vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert. Die neuen Regelungen erleichtern lediglich den Datenaustausch zwischen Energielieferanten, Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern und betreffen nicht Ihre vertraglichen Verpflichtungen.
Es gibt neue An- und Abmeldefristen für Umzüge. Ab Juni 2025 können Sie Ihren Stromvertrag nicht mehr rückwirkend ab- oder anmelden. Daher ist es wichtig, Ein- oder Auszüge rechtzeitig zu melden – mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns am besten direkt, sobald Ihr Mietvertrag unterzeichnet ist oder Sie Ihre Kündigung eingereicht haben.
Ein rückwirkender Wechsel, etwa bei Einzügen oder Auszügen, ist technisch nicht mehr möglich. Die neuen Regelungen vereinfachen den Datenaustausch zwischen den Marktteilnehmern, sodass Prozesse schneller und zuverlässiger ablaufen können. Dies erfordert jedoch eine rechtzeitige Meldung von Ihnen – mindestens 14 Tage im Voraus.
Die schnellste Möglichkeit haben Sie über unser Kundenportal unter swrag.de. Alternativ können Sie uns auch per E-Mail an kundenzentrum@swrag.de, telefonisch unter 0381 805-2000 oder persönlich von 9-18 Uhr in unserem Kundenzentrum in der Kröpeliner Str. 32 in Rostock kontaktieren. Denken Sie bitte daran, uns mindestens 14 Tage im Voraus zu informieren. Wichtig sind die Angabe Ihrer neuen Adresse, der Mietvertragsbeginn bzw. das Mietvertragsende sowie die Zählernummer- idealerweise die Marktlokations-ID. Den Zählerstand melden Sie uns bitte, wenn die Übergabe erfolgt ist. Er wird in der Regel auf dem Wohnungsübergabeprotokoll vermerkt.
Haben Sie uns Ihren Einzug später gemeldet, können wir Sie nicht rechtzeitig beim Netzbetreiber anmelden. In diesem Fall werden Sie vorübergehend in der teuren Grundversorgung zu den Allgemeinen Preisen und Bedingungen beliefert. Der sogenannte Grundversorger ist immer das Unternehmen, das in ihrem Netzgebiet die meisten Kunden und Kundinnen beliefert. Es ist nicht immer der Energieversorger, bei dem Sie einen Sondervertrag abgeschlossen haben.

Wenn Sie Ihren Auszug nicht rechtzeitig melden, könnten an der alten Adresse weiterhin Kosten wie z. B. die Grundgebühr für den Stromzähler anfallen. Diese Grundgebühr zahlen Sie, solange Sie für diesen Zähler angemeldet sind. Eine rechtzeitige Meldung schützt Sie vor solchen Problemen.
Die neuen Prozesse ermöglichen einen schnelleren und zuverlässigeren Wechsel. Der automatisierte Datenaustausch zwischen allen Beteiligten sorgt dafür, dass Ihre An- und Abmeldungen sowie Umzüge effizient abgewickelt werden.
Ja! In den meisten Fällen können wir Sie an Ihrer neuen Adresse weiterhin versorgen. Sollte das ausnahmsweise nicht möglich sein, informieren wir Sie frühzeitig.
Ja, Sie können Ihren Anbieter wie gewohnt wechseln. Wichtig ist, dass Sie uns mindestens 14 Tage im Voraus über Ihren Umzug informieren, damit Ihre Stromversorgung nahtlos funktioniert und Sie keine unnötigen Kosten tragen.
Unser Kundenservice ist auf mehreren Wegen erreichbar:

Mein Portal: Unter https://www.swrag.de/mein-portal/wechselprozesse/umzug-melden können Sie Ihre Daten am schnellsten eingeben und Änderungen vornehmen.
E-Mail: Senden Sie uns Ihre Informationen bequem per Mail an kundenzentrum@swrag.de
Telefon: Unser Service-Team hilft Ihnen unter 0381 805-2000 gern weiter.
Kundenzentrum: Besuchen Sie uns in der Zeit von 9-18 Uhr in der Kröpeliner Str. 32 in Rostock.