Die wichtigsten Punkte im Überblick!
• Ab- und Anmeldung 14 Tage im Voraus melden
• keine rückwirkenden Ein- und Auszüge mehr möglich
• Eventuelle Zuordnungslücken werden durch die Ersatz- oder Grundversorgung geschlossen, daher rechtzeitig Vertrag abschließen
• Zählerstand nach Endabnahme melden (Übergabeprotokolle als Nachweis z. B. für Zählerstände nutzen)
• Ab 6. Juni 2025: Lieferantenwechsel in nur 24 Stunden möglich (unter Berücksichtigung der Vertragsbindung)
Vereinbarte Laufzeiten und Kündigungsfristen bleiben unverändert.
Die neuen Regelungen erleichtern den Datenaustausch zwischen Energielieferanten,
Netz-, Messstellen- sowie Übertragungsnetzbetreibern.
Das sollten Sie für Ihren Umzug wissen!
Ab Juni 2025 sind rückwirkenden Umzugsmeldungen technisch nicht mehr möglich.
An- und Abmeldungen erfolgen somit nur noch in Zukunft.
Rechtzeitige Meldung erforderlich!
Melden Sie Einzüge, Auszüge und Umzüge sowie den Mietvertragsbeginn oder das
Mietvertragsende mindestens 14 Tage im Voraus. Informieren Sie uns, sobald Sie
einen Mietvertrag unterschrieben oder eine Kündigung vorgenommen haben.