Warum wird das Guthaben in der Jahresrechnung als Minusbetrag ausgewiesen?
Wenn Sie ein Minus vor der Rechnungssumme sehen, dann haben Sie weniger Energie verbraucht, als Sie bereits eingezahlt haben. Es ergibt sich somit ein Restguthaben.
Wann wie erhalte ich das Guthaben?
Wenn auf Ihrer Gas- oder Stromrechnung ein Guthaben steht und Sie ein SEPA-Lastschriftmandat bei uns haben, überweisen wir Ihnen den Betrag. Der genaue Auszahlungstermin ist auf der Rechnung angegeben.
Als Selbstzahler müssen Sie uns zunächst Ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mitteilen. Dann überweisen wir Ihnen den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Am Schnellsten geht das online unter swrag.de/mein-portal/ohne-login/guthabenueberweisung . Wenn Sie in unserem Kundenportal unter swrag.de angemeldet sind, können Sie die Höhe unter Meine Abschläge jederzeit einsehen und anpassen.
Als Selbstzahler müssen Sie uns zunächst Ihre aktuelle Bankverbindung schriftlich mitteilen. Dann überweisen wir Ihnen den Betrag innerhalb von zwei Wochen. Am Schnellsten geht das online unter swrag.de/mein-portal/ohne-login/guthabenueberweisung . Wenn Sie in unserem Kundenportal unter swrag.de angemeldet sind, können Sie die Höhe unter Meine Abschläge jederzeit einsehen und anpassen.
Kann mein Guthaben mit meinen Folgeabschlägen verrechnet werden?
Ja, das Guthaben kann mit dem nächsten Abschlag verrechnet werden. Nehmen Sie bitte dafür unter kundenzentrum@swrag.de Kontakt mit uns auf.
Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, wird die Differenz innerhalb von zwei Wochen auf ihr Bankkonto überwiesen. Dazu muss uns allerdings Ihre Bankverbindung vorliegen. Sie können uns Ihre Bankverbindung gern schriftlich oder unter swrag.de/mein-portal/ohne-login/guthabenueberweisung mitteilen.
Ist das Guthaben höher als der nächste Abschlag, wird die Differenz innerhalb von zwei Wochen auf ihr Bankkonto überwiesen. Dazu muss uns allerdings Ihre Bankverbindung vorliegen. Sie können uns Ihre Bankverbindung gern schriftlich oder unter swrag.de/mein-portal/ohne-login/guthabenueberweisung mitteilen.
Was passiert bei einer privaten Insolvenz mit meinem Guthaben?
Guthaben, das bis zur Restschuldbefreiung des Insolvenzverfahren angefallen ist, gehört in die Insolvenzmasse und ist zunächst dem Insolvenzverwalter auszuzahlen oder zur Auszahlung zu genehmigen.