Informationen zu Ihren Strompreisen

Ab 01.01.2025 gelten neue Preise.

Die meisten unserer Kunden zahlen im neuen Jahr weniger für Ihren Strom. Damit geben wir gesunkene Beschaffungskosten weiter, die weitere staatliche Belastungen durch höhere Abgaben und Umlagen auffangen. Der Arbeitspreis sinkt bei allen Produkten.

In Ausnahmefällen bleiben die Strompreise unverändert oder steigen. Das ist insbesondere von der Höhe des Verbrauchs und von der Entwicklung der Netzentgelte abhängig, die auf den Grundpreis wirken.

Häufig gestellte Fragen zu den neuen Preisen beantworten wir in unseren FAQs am Ende der Seite.

Trotz der aktuellen Stabilisierung der Energiemärkte bleibt der verantwortungsvolle Umgang mit Energie wichtig. Jede eingesparte Kilowattstunde hilft dabei, gut durch den Winter zu kommen. Aktuelle Informationen zur Entwicklung der Energiemärkte und Preise finden Sie unter

https://www.swrag.de/aktuelles/energie-aktuell



Das ist wichtig für Sie:


  • Sie brauchen nichts zu tun – Ihr Vertrag läuft automatisch weiter.
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  • Die Abschläge bleiben bis zur nächsten Jahresrechnung unverändert. Sie möchten Ihren Abschlag ändern? Dann teilen Sie uns bitte Ihren Abschlagswunsch auf dieser Seite oder in Ihrem persönlichen Bereich von Mein Portal mit.
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  • Gern können Sie uns auch Ihren Zählerstand vom 31.12.2024 hier auf der Seite übermitteln. Wenn Sie nichts weiter unternehmen möchten, ermitteln wir Ihren Verbrauch rechnerisch. Am schnellsten hinterlegen Sie Ihren Zählerstand in Ihrem persönlichen Bereich von Mein Portal.

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Teilen Sie Ihren Zählerstand mit

Onlinekunden können wie gewohnt Ihren Zählerstand über "Mein Portal" übermitteln. Sofern Sie unser Online-Portal nicht nutzen, können Sie uns Ihren Zählerstand vom 31.12.2024 über unser Erfassungsformular mitteilen. Vielen Dank!

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Sofern Sie unser Online-Portal nicht nutzen, können Sie uns mit diesem Formular Ihren Abschlagswunsch mitteilen. Vielen Dank!

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Bitte geben Sie Ihre Kundennummer bei den Stadtwerken Rostock ein. Über die Kundennummer können wir Sie eindeutig identifizieren.

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Geben Sie bitte die Zählernummer Ihrer Entnahmestelle an.

Die Zählernummer ist ein Identifikationskriterium Ihrer Entnahmestelle gegenüber dem Stromanbieter und dem Netzbetreiber. Sie finden die Zählernummer:

  • auf Ihrem Zähler
  • auf Ihrer letzten Rechnung oder in den Vertragsunterlagen
  • auf Ihrem Übergabeprotokoll

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Geben Sie bitte Ihre Festnetz- oder Mobilnummer an, damit wir etwaige Rückfragen mit Ihnen schneller klären können. Bitte geben Sie nur Ziffern ein.

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Zur Validierung benötigen wir die Höhe Ihres bisherigen Abschlages, welchen Sie anpassen möchten.

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Der Abschlag darf höchstens um 5 % gesenkt werden. Eine Erhöhung des Abschlags ist um bis zu 50 % möglich.

FAQ zu den Strompreisen ab 01.01.2025

Der Strompreis wird regelmäßig angepasst, um Veränderungen in den Beschaffungskosten, Netzentgelten und staatlichen Abgaben zu berücksichtigen. Zum 1. Januar 2025 stehen insbesondere Änderungen in den Netzentgelten und in den staatlichen Umlagen an, die zu einer Preisanpassung führen. Die Beschaffungskosten für Strom sind gesunken.
Der Umbau der Energieversorgung von primär fossilen und nuklearen Energieträgern auf primär erneuerbare Energieträger verursacht Kosten. Diese Kosten werden von den Verbrauchern über die Stromrechnung getragen – insbesondere auch über Abgaben und Umlagen. Hiermit werden vielfältige Aufgaben finanziert, wie zum Beispiel Bau und Unterhalt von Windkraft- und Photovoltaikanlagen oder von Anlagen zur Kraft-Wärme-Kopplung (KWK).

Die Offshore-Netzumlage ist ein Aufschlag auf die Netzentgelte und gleicht Einnahmeausfälle durch Netzunterbrechungen ab 10 Tagen oder einen verspäteten Anschluss an das Stromnetz für Offshore-Windpark-Betreiber aus. Die Erhöhung fällt mit 0,16 Cent/kWh relativ moderat aus. In der Folge beläuft sich die Umlage zukünftig auf 0,816 ct/kWh.

Mit der KWKG -Umlage wird die Erzeugung von Strom aus Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen gefördert. Sie bleibt mit 0,277 Cent/kWh fast unverändert.

Die weitreichendste Überarbeitung betrifft die Umlage nach § 19 StromNEV. Sie dient dazu, die Netzentgelte für stromintensive Unternehmen in Deutschland zu senken und die entstehenden Kosten über alle Stromverbraucher umzulegen. Ab 01.01.2025 wird diese Umlage gemeinsam mit dem neuen Aufschlag für besondere einspeiseseitige Netznutzung über einen Aufschlag für besondere Netznutzung abgerechnet. Letzterer bringt mit 1,558 Cent/kWh eine nahezu verdreifachte Belastung mit sich, sprich eine Steigerung um 68 Prozent. Die kumulierte Umlagenlast beträgt damit 2,651 Cent/kWh. Aktuell liegt die Umlagenlast bei 1,574 Cent/kWh.

Insgesamt belaufen sich die Steuern, Abgaben und Stromumlagen im Jahr 2025 auf 4,701 Cent/kWh. Alle Abgaben werden mit der jährlichen Stromrechnung erhoben.

In Gebieten mit intensivem Ausbau von Wind- und Solarenergie entstehen erhöhte Netzkosten, die bislang hauptsächlich von den dortigen Stromverbrauchern getragen wurden. Um diese finanzielle Belastung gerechter zu verteilen, hat die Bundesnetzagentur beschlossen, die Mehrkosten bundesweit umzulegen. Der Aufschlag für besondere Netznutzung kombiniert die bisherigen Kosten der § 19 StromNEV-Umlage mit den zusätzlichen Aufwendungen aus der Integration erneuerbarer Energien.

Durch diese Maßnahme werden insbesondere Haushalte in Regionen mit hohem Anteil erneuerbarer Energien entlastet, während die Kosten bundesweit solidarisch verteilt werden. Die Einführung des Aufschlags für besondere Netznutzung trägt somit zu einer gerechteren Verteilung der Netzkosten bei.
Der Strompreis der Stadtwerke Rostock setzt sich aus mehreren Komponenten zusammen:

1. Strombeschaffung und Vertrieb: Dieser Anteil umfasst die Kosten für den Einkauf und die Bereitstellung des Stroms sowie die Vertriebsaufwendungen. Im Jahr 2025 machen diese Kosten durchschnittlich etwa 52 Prozent unseres Strompreises aus.

2. Netzentgelte: Diese Gebühren werden für den Transport des Stroms über die Netze erhoben und decken die Kosten für Betrieb, Wartung und Ausbau der Stromnetze ab. Im Jahr 2025 betragen die Netzentgelte durchschnittlich 29 Prozent unseres Strompreises.

3. Steuern und Abgaben: Dazu zählen die Mehrwertsteuer, Stromsteuer, Konzessionsabgabe, KWKG-Umlage, Offshore-Netzumlage sowie der Aufschlag für besondere Netznutzung. Diese staatlich festgelegten Abgaben machen im Jahr 2025 etwa 19 Prozent des Strompreises aus.

Die durchschnittliche Zusammensetzung des Preises für Ihr Strom-Produkt finden Sie auf der Rückseite des Preisanpassungsschreibens. Auf Ihrer Jahresrechnung sind dann alle Bestandteile des Gesamtpreises mit den genauen Werten aufgeschlüsselt.
Die Entwicklung der Strompreise hängt von verschiedenen Faktoren ab, z. B. von den Beschaffungskosten am Energiemarkt, möglichen Änderungen bei den staatlichen Abgaben, Kosten für Infrastruktur und Investitionen in die Energiewende. In den nächsten Jahren wird mit steigenden Strompreisen gerechnet. Wir arbeiten stetig daran, unsere Kosten für Sie zu optimieren und auf stabile Preise zu achten.
Die Höhe Ihres monatlichen Abschlags basiert auf Ihrem Vorjahresverbrauch. Eine einseitige Abschlagsänderung führt erfahrungsgemäß zu vielen Nachfragen.

Damit Sie Ihre Kosten immer im Blick haben, bieten wir Ihnen einfache Möglichkeiten, Ihre Abschläge anpassen zu lassen. Teilen Sie uns Ihren Abschlagswunsch gern online auf unserer Webseite bzw. in Ihrem persönlichen Bereich unseres Online Services „Mein Portal“, telefonisch oder persönlich mit. Wir prüfen lediglich, ob Ihr Abschlagswunsch plausibel ist.

Ansonsten passen wir Ihren Abschlag mit der nächsten Jahresrechnung an. Dann liegen uns auch alle wichtigen Verbrauchsdaten vor.
Als regionaler Energiedienstleister verfolgen wir eine nachhaltige und langfristige Beschaffungsstrategie für Energie. Dies bedeutet, dass wir bereits im Voraus, verteilt auf bis zu drei Jahre vor dem aktuellen Lieferjahr, die erforderlichen Mengen an Strom und Erdgas erwerben.

Diese Vorgehensweise gewährleistet nicht nur die Versorgungssicherheit, sondern schützt uns auch vor den erheblichen Schwankungen auf dem täglichen Spotmarkt.

Insbesondere die jüngste Energiekrise hat verdeutlicht, wie rasch sich die Spotmarktpreise verändern können. Daher sind die kurzfristigen Preisschwankungen auf dem täglichen Beschaffungsmarkt für uns von geringerer Bedeutung.

Aufgrund unserer langfristigen Beschaffungsstrategie wirken sich Preisänderungen erst mit Verzögerung auf die Endkundenpreise aus. Dies gilt sowohl für Preissenkungen als auch für Preiserhöhungen im Großhandelsmarkt. Diese Herangehensweise führt langfristig zu einer Stabilisierung der Preisniveaus und bietet unseren Kunden eine verbesserte Planungssicherheit. Je länger eine Hochpreisphase anhält, desto stärker wirkt sie sich auf Endkundenpreise aus.

Im Gegensatz dazu können Energieversorger, die ausschließlich auf die aktuellen Marktpreise setzen, kurzfristig von sinkenden Preisen profitieren. Jedoch sind deren Kunden bei Schwankungen auf dem Spotmarkt mit extremen Preisschwankungen konfrontiert.

Weil Vertrauen sich lohnt

Wir bedanken uns für Ihre Treue und bieten Ihnen hier exklusive und spannende Prämien zum Sparen, Genießen oder Überraschen. Reinschauen lohnt sich garantiert.