Hier finden Sie alles rund um unser Erdgas-Netz:
Allgemeine Informationen
Was tun bei Gasgeruch?
Abrechnungsbrennwerte
Netzanschluss
Netzzugangsbedingungen
Netzbezogene Daten
Netzstruktur-Daten
Bioerdgaseinspeisung
Messstellenbetrieb
Überprüfung Gashausanschluss
Veröffentlichungsbereich
Grund- und Ersatzversorgung
Gemäß §36 (2) EnWG 2005 ist durch den Netzbetreiber alle drei Jahre der Grund- und Ersatzversorger festzustellen. Durch den Gasnetzbetreiber der Stadtwerke Rostock AG ist zum 01.07.2024 für sein Verteilnetz die
Stadtwerke Rostock AG
Schmarler Damm 5
18069 Rostock
Telefon 0381 805- 2000
Telefax 0381 805- 2166
kundenzentrum@swrag.de
www.swrag.de
als Grund- und Ersatzversorger festgestellt worden. Die Aufgaben der Grund- und Ersatzversorgung werden durch die Stadtwerke Rostock AG ab dem 01.01.2025 wahrgenommen.
Benennung einer Wetterstation für die Nominierungen der Transportkunden
Der Gasnetzbetreiber der Stadtwerke Rostock AG benennt für die Wetterdaten des jeweiligen Vormonats folgenden Wetterdienst:
Deutscher Wetterdienst
Regionales Klimabüro Hamburg
Bernhard-Nocht-Straße 76
20359 Hamburg
Hotline: 069/8062-6022
E-Mail: Klima.Hamburg@dwd.de
Engpassmanagement
Zur Zeit bestehen keine Engpässe.
Erdgas riecht dank des beigemischten Duftstoffs so intensiv, dass selbst kleinste Gasmengen wahrgenommen werden. Schlägt Ihre Nase also Alarm, ist das noch kein Grund zur Panik. Bleiben Sie ruhig und beachten Sie die folgenden Punkte:
Gemäß § 23 c Abs. 6 Nr. 1 EnWG sind wir als Netzbetreiber im Verteilernetz verpflichtet an allen Ein- und Ausspeisepunkten am 10. Werktag des Monats den Abrechnungsbrennwert des Vormonats zu veröffentlichen. Diese finden Sie in unserem Veröffentlichungs-Bereich .
Technische Vorraussetzungen
Die Anforderungen an den Hausanschluss und andere Anlagenteile im Umfeld des Hausanschlusses sowie für den Betrieb der Anlage ergeben sich aus den Technischen Regeln des DVGW (Deutscher Verein des Gas- und Wasserfaches e.V.):
- G 459 Gas-Hausanschlüsse für Betriebsdrücke bis 4 bar und
- G 600 Technische Regeln für die Gasinstallation.
- Anmeldeformular für Gasinstallation bei der Stadtwerke Rostock AG. Das PDF finden Sie hier . Bitte beachten: Nur durch das Vertrags-Installations-Unternehmen auszufüllen!
- Hinweise zum Arbeiten an Gasanlagen von Anschlussnehmern im Netzgebiet der Stadtwerke Rostock AG. Das PDF erhalten Sie im Veröffentlichungs-Bereich .
Die Unterlagen können nur über den DVGW bezogen werden bzw. bei den Stadtwerken Rostock AG, Bereich Gas- und Wärmenetze, eingesehen werden.
Der Hausanschluss gehört zu den Betriebsanlagen der Stadtwerke Rostock AG und wird von ihr hergestellt und unterhalten. Die Verteilungsanlage hinter dem Druckregelgerät - mit Ausnahme der Messeinrichtung der SWR AG - gehört in den Verantwortungsbereich des Hauseigentümers und darf aus sicherheitstechnischen Gründen nur von den bei der Stadtwerke Rostock AG zugelassenen Gasinstallateuren eingebaut, verändert und gewartet werden.
Antragsformulare für Erdgashausanschlüsse können Sie beim Anschlusswesen unter der Telefonnummer 0381 805-1445 abfordern oder hier herunterladen.
Bitte senden Sie uns das vollständig ausgefüllte und unterschriebene Formular per Post, Fax (-2401) oder per E-Mail ( gasanschlusswesen@swrag.de) zu.
Die Netzzugangsbedingungen, die vertraglichen Regelungen und Entgelte ergeben sich aus Dokumenten, die wir Ihnen unter Veröffentlichungen im Bereich Erdgasnetz/Netzzugang Netznutzung zur Verfügung stellen.
Wir verwenden die Ausgleichsenergiepreise gemäß der Veröffentlichung des Marktgebietsverantwortlichen Trading Hub Europe GmbH.
Verfahrensspezifische Parameter
Informationen über das verwendete Standardlastprofilverfahren der Stadtwerke Rostock AG, sowie die verfahrensspezifischen Parameter werden in der Datei SLP-Gas verfahrensspezifische Parameter unter Veröffentlichungen bereitgestellt.
Netzbeschreibung gem. GasNZV
Die Stadtwerke Rostock AG betreiben ein umfangreiches und stark vermaschtes Gasversorgungsnetz. Neben der Gasversorgung für die Hansestadt Rostock erstreckt sich unser Versorgungsgebiet auf eine Vielzahl von Gemeinden des Stadt- und Landkreises Rostock. Östlich der Warnow versorgen wir bis Graal Müritz, westlich der Warnow bis Ostseebad Kühlungsborn und südwestlich bis Bernitt. Mit den folgenden Städten und Gemeinden mit ihren Ortsteilen haben die Stadtwerke Rostock AG einen Konzessionsvertrag zur Erdgasversorgung abgeschlossen:
Admannshagen/Bargeshagen, Bad Doberan, Bartenshagen/Parkentin, Benitz,Bentwisch, Bernitt, Biendorf, Börgerende/Retwisch, Bröbberow, Dummerstorf, Elmenhorst/Lichtenhagen, Graal Müritz, Hohenfelde, Jürgenshagen, Klein Belitz, Krempin, Kritzmow, Kröpelin, Lambrechtshagen, Ostseebad Kühlungsborn, Ostseebad Nienhagen, Papendorf, Penzin, Pölchow, Poppendorf/Vogtshagen, Reddelich, Retschow, Hanse- und Universitätsstadt Rostock, Satow, Stäbelow, Steffenshagen, Thulendorf, Wittenbeck, Ziesendorf.
Die Stadtwerke Rostock AG bieten folgende Systemdienstleistungen an:
- Empfang und Bestätigung von Messwerten über die Gasbeschaffenheit
- Disposition der durchzuleitenden Gasmengen, Mengenübernahme und Mengenbereitstellung
- Überprüfung der Messeinrichtungen, Auswertung der Messungen, Dokumentation der Messergebnisse, sofern vom Netzbetreiber erbracht
- Abrechnung, Rechnungsstellung und Rechnungsprüfung
- Netzsteuerung einschließlich des Zukaufs von Fremdleistungen zur vertraglichen Absicherung bestimmter Gasflüsse
- Beimengung von Geruchsstoffen zum Gas, das an Letztverbraucher geliefert wird (Odorierung)
Die Stadtwerke Rostock AG betreiben keine eigenen Speicheranlagen.
Das vorgelagerte Netz wird an allen Netzkopplungspunkten (NKP) betrieben durch:
ONTRAS Gastransport GmbH
Maximilianallee 4
04129 Leipzig
Deutschland
Tel: +49 341 27111-0
Fax: +49 341 27111-2004
Web: www.ontras.com
E-Mail: info@ontras.com
und
HanseGas GmbH
Schleswag - HeinGas - Platz 1
25451 Quickborn
Deutschland
Tel: +49 385 – 589 75 075
Web: www.hansegas.com
E-Mail: kundenservice@hansegas.com
Folgende Netzkopplungspunkte (NKP) stehen für die Einspeisung ins Gasnetz der Stadtwerke Rostock AG zur Verfügung (abgestimmte Bezeichnung der NKP mit vorgelagerten Netzbetreibern):
- ONTRAS - SWRAG Groß Schwaß
- ONTRAS - SWRAG Marienehe Ortsversorgung
- ONTRAS - SWRAG Reddelich
- ONTRAS - SWRAG Schutow
- ONTRAS - SWRAG Überseehafen
- NKP Poppendorf
- NKP Vogtshagen
- NKP Thulendorf
Die Stadtwerke Rostock AG liefern Erdgas der Gruppe "H". Der mittlere gewogene kommunale Brennwert (H-Gas) im Versorgungsnetz betrug im Jahr 2023 an den Einspeisestellen:
SW Rostock-Zone: 11,497 kWh/Nm³
NKP Öftenhäven: 11,502 kWh/Nm³
NKP Roggentin-Ost: 11,502 kWh/Nm³
Zeitplan für kapazitätsrelevante Instandhaltungsarbeiten: keine
Strukturmerkmale des Gasnetzes nach EnWG § 23 c Abs. 4
Netzstrukturdaten für das Jahr 2023, zum 31.12.2023
1. Länge des Gasnetzes
Niederdruck | 342,080 km |
Mitteldruck | 770,547 km |
Hochdruck | 210,278 km |
2. Länge des Gasnetzes in der Hochdruckebene nach Leitungsdurchmesserklassen
≤ DN100 | 19,355 km |
> DN100 ≤ DN200 | 124,505 km |
> DN200 ≤ DN350 | 49,449 km |
> DN350 ≤ DN500 | 16,709 km |
> DN500 ≤ DN700 | 0,050 km |
> DN700 ≤ DN1000 | 0,210 km |
> DN1000 | 0,032 km |
3. Entnommene Jahresarbeit
1.409.505.758 kWh |
4. Anzahl der Ausspeisepunkte je Druckstufe
Niederdruck | 13.728 |
Mitteldruck | 20.998 |
Hochdruck | 43 |
5. Zeitgleiche Jahreshöchstlast
am 09.02.2023 um 9 Uhr | 420,660 MW |
Entsprechend der Verordnung zur Änderung der Gasnetzzugangsverordnung vom 03.09.2010 machen die SWR AG folgende Angaben:
1. für die Prüfung des Anschlussbegehrens mindestens erforderliche Angaben
- Anschrift des Einspeisenden oder des Bevollmächtigten mit Ansprechpartner
- Lage der Biogasanlage
- Geplante Einspeiseleistung (aufbereitetes Bioerdgas)
- Eventuell gewünschter Beginn der Einspeisung
2. standardisierte Bedingungen für den Netzanschluss
- Im Netz der Stadtwerke Rostock wird ausschließlich Gas der Gruppe H der 2. Gasfamilie entsprechend DVGW-Arbeitsblatt G 260 verteilt. Der Einsatz des Bioerdgases muss in der Qualität „Austauschgas“ erfolgen, die Aufbereitung ist durch den Anlagenbetreiber der Biogasanlage entsprechend zu konzipieren und sicher zu stellen.
- Bei der Planung, Errichtung und beim Betrieb der Biogasanlage sind die geltenden Gesetze, Verordnungen und Regeln einzuhalten.
- Besonders hingewiesen wird auf die Einhaltung des DVGW-Regelwerkes
G 260 Gasbeschaffenheit
G 265-1 Anlagen für die Aufbereitung und Einspeisung von Biogas in Gasversorgungsnetze - Grundlage für den Netzanschluss ist der Abschluss eines Netzanschlussvertrages für Biogasanlagen. Den Netzanschlussvertrag und die dazugehörigen Anlagen stehen für Sie zum Download in unserem Bereich für Veröffentlichungen bereit.
3. Darstellung der Netzauslastung
- Die technisch-physikalische Aufnahmefähigkeit des Netzes wird bestimmt von der minimalen Abnahmemenge in der Schwachlastzeit (Sommernacht).
- Die Stadtwerke Rostock betreiben im Umland um die Hansestadt Rostock ein teilweise nur gering vermaschtes Versorgungsnetz in verschiedenen Druckstufen.
- Auf Grund der schon vergebenen Netzanschlusszusagen für Biogasanlagen ist die Aufnahmefähigkeit in einigen Teilen des Versorgungsgebietes der Stadtwerke Rostock AG nahezu erschöpft.
- Für weitere Anschlüsse von Biogasanlagen ist eine intensive Einzelfallprüfung erforderlich.
Voraussetzung für die Durchführung des Messstellenbetriebes und der Messdienstleistung im Gas-Netzgebiet der Stadtwerke Rostock AG ist die vorherige Anmeldung des Messstellenbetreibers bei der territorial zuständigen Eichbehörde sowie der Abschluss eines Messstellenbetreiberrahmenvertrages mit dem Netzbetreiber Stadtwerke Rostock AG. Die dafür notwendigen Unterlagen finden Sie hier .
Vor der ersten Inbetriebnahme einer Gasinstallation müssen alle Gasleitungen im Haus auf Dichtheit geprüft werden. Erst dann erfolgt die Freigabe zur Inbetriebnahme durch den Netzbetreiber. Um eine sichere und zuverlässige Erdgasversorgung zu gewährleisten, ist eine regelmäßige Überprüfung Ihrer Gasinstallation unerlässlich. Die Verantwortungsbereiche sind klar geregelt. Die Stadtwerke Rostock sind für die Versorgungsleitungen auf öffentlichem Grund und die Hausanschlussleitungen einschließlich der Hauseinführung bis zum Hauptabsperrhahn verantwortlich. Das gilt auch für das Gasdruckregelgerät und den Gaszähler.
Als Hauseigentümer oder Mieter tragen Sie die Verantwortung für die Gasinstallation von der Hauptabsperrung bis einschließlich aller angeschlossener Gasgeräte.
Einmal jährlich sind Gasleitung und Gasgeräte einer Sichtprüfung zu unterziehen. Dabei ist auf Gasgeruch zu achten. Außerdem ist alle 12 Jahre die Gebrauchsfähigkeit der Gasinstallation durch einen Fachmann für Gasinstallation durchzuführen. Dies sollte dokumentiert werden.
Die Stadtwerke überprüfen turnusmäßig (i.d.R. alle 12 Jahre) die Innenbereiche der Hauseinführungen. Mit dieser Maßnahme stellen wir den ordnungsgemäßen und sicheren Betrieb des Gashausanschlusses für unsere Kundinnen und Kunden sicher. Diese Sicherheitsüberprüfung ist für Sie kostenlos. Über Hausanschlusswartung informieren wir Sie rechtzeitig. Bei Bedarf können Sie diesen Termin unter den im Schreiben angegebenen Kontaktdaten gerne anpassen. Wichtig: Unsere Mitarbeiter können sich stets mit einem Lichtbildausweis ausweisen.
Checkliste
- Alle Gasleitungen gut befestigt und frei von "Anhängseln"?
- Lüftungsöffnungen an Verkleidungen vorhanden?
- Verbrennungsluftöffnungen an Wand oder Tür des Aufstellraums der Gasgeräte offen?
- Ausreichende Verbrennungsluftzufuhr bei Abdichtung bzw. Neu-Einbau von Fenstern und Türen sichergestellt?
- Bei der Installation einer neuen Abluft-Dunstabzugshaube oder eines Abluft-Wäschetrockners mit dem Fachmann gesprochen?
- Schlauchleitung vom Herd zur Gassteckdose ohne Knick sowie ausreichend von Flammen und Hitze entfernt?
- Bei sichtbarer Flamme am Gasgerät: Brennt sie durchgehend blau?
- Gasgeräte intakt und ohne Rußspuren, Betrieb ohne auffälligen Geruch oder ungewöhnliche Geräusche?